Allgemeine Geschäftsbedingungen

„VERMIETUNG VON VERANSTALTUNGSTECHNIK“
Die Vermietung von Veranstaltungstechnik erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Abschluss des Mietvertrages als vereinbart gelten.

I. VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSUMFANG
Alle Angebote von Eventis24 erfolgen freibleibend. Der Vertrag ist als geschlossen, wenn Eventis24 die Annahme des Angebotes des Mieters schriftlich bestätigt oder seine Leistung erbringt. Fremdleistungen werden je nach Rücksprache mit dem Mieter in dessen Namen auf dessen Rechnung bestellt.

II. MIETZEIT / PREISE / KAUTION
Die Mietzeit wird nach vollen Tagen bzw. Wochen berechnet. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache an den Mieter und endet mit der Rückgabe der Mietsache an Eventis24. Die Miet Mindestzeit beträgt einen Tag, der Mindestauftragswert beträgt 50,- Euro. Mietzins sowie Preise etwaiger Sonderleistungen werden individuell vereinbart. Sie verstehen sich netto zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer.
Sonderleistungen von Eventis24, wie z.B. Umbau, Erweiterung, Versand der Mietsache, Spesen (Kost und Logis), sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrages.
Sollten vorbezeichnete Sonderleistungen erbracht werden, so sind diese gesondert zu vergüten.
Pauschalpreise für Löhne sind durch Tagessätze gekennzeichnet. Ein Tagessatz beinhaltet eine Arbeitszeit von 8 Stunden.
Eventis24 ist berechtigt, nach Absprache mit dem Mieter eine Kaution für die Überlassung der Mietsache zu verlangen. Die Höhe bestimmt Eventis24.

III. LIEFERUNG / LIEFERVERZUG
Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von Eventis24. Sollte Eventis24 an der Überlassung der Mietsache zu Beginn des Mietverhältnisses schuldlos gehindert sein, so wird Eventis24 das Recht eingeräumt, entsprechenden Ersatz zu beschaffen. Für diesen Fall sind weitere Ansprüche des Mieters ausgeschlossen

IV. ZAHLUNG / ZAHLUNGSVERZUG
Der Mietzins ist bei Übergabe der Mietsache in bar oder Scheck an Eventis24 zu zahlen. Rechnungen, die per Post zugestellt werden, sind innerhalb 8 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Gleiches gilt für die Vergütung vertraglicher vereinbarter Sonderleistungen sowie für die Hinterlegung der Mietkaution. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gegen alle Eventis24 zustehenden Zahlungsansprüche kann der Mieter nur auf rechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur Geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Mietvertrag beruht. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges ist Eventis24 berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

V. AUFHEBUNG DES MIETVERTRAGES/SCHADENSERSATZ
Die nachträgliche Aufhebung des geschlossenen Mietvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung von Eventis24. Erfolgt die Aufhebung der Veranlassung des Mieters zu einem Zeitpunkt, zu dem der Beginn des Mietverhältnisses weniger als 31 bevorsteht, so ist eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:
30 – 15 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 30 % des Mietzins
14 – 9 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 60 % des Mietzins
8 – 0 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses 80 % des Mietzins

Eventis24 bleibt das Recht vorbehalten, einen höheren, konkret nachzuweisenden Schaden geltend zu machen. Dies gilt für Vertragsaufhebung, die mehr als 31 Tage vor Mietbeginn erfolgt sind. Dem Mieter bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringen Schadens zu führen.

VI. PFLICHTEN DES MIETERS
Der Mieter bzw. die von ihm zur Annahme autorisierten Personen sind verpflichtet, sich bei der Übernahme der Mietsache von deren Vollständigkeit zu überzeugen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen. Eine vorbehaltlose Annahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes der Mietsache und deren Vollständigkeit. Soweit nicht anderweitig vereinbart, besorgt der Mieter alle notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen zur Inbetriebnahme der Mietsache auf seine Kosten.
Bei Anlieferung oder Bedienung der verwendeten Geräte durch Eventis24 müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Es muss gewährleistet sein, den Veranstaltungsort ohne Überwindung von Hindernissen zu erreichen. Eine witterungsgeschützte Arbeits-/ Veranstaltungsfläche nebst ausreichender Versorgungsanschlüssen werden vom Veranstalter gestellt. Veranstalterseitens ist dauerhaft eine koordinierende Person zu stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, die jeweilige Mietsache ausreichend gegen Verlust, Beschädigung, etc. zu sichern und zu versichern. Eine entsprechende Versicherungsbescheinigung ist Eventis24 gegen Anforderung vorzulegen. Die Mietsache darf ausschließlich von Fachpersonal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei Nichtbeachtung ist Eventis24 zur sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

VII. RÜCKGABE DER MIETSACHE
Die Mietsache ist auf Kosten und Gefahr des Mieters unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses am Erfüllungsort zurückzugeben. Mit der rügelosen Rückgabe der Mietsache bestätigt Eventis24 nicht, dass diese mangelfrei zurückgegeben wurde. Eine eingehende Prüfung der Mietsache bleibt vorbehalten.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG
Eventis24 ist jedwede Störung an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Reparatureingriffe des Mieters sind ohne Zustimmung von Eventis24 nicht zulässig.
Ein Anspruch auf Mietzinsminderung besteht nicht, wenn der Zustand der Mietsache von dem Mieter nicht verändert wird.
Der Mieter haftet für jede durch ihn oder eine dritte Person verursachte Beschädigung der Mietsache bis zur Höhe deren Wiederbeschaffungswertes. Darüber hinaus stehen Eventis24 Schadensersatzansprüche für solche Folgeschäden zu, die nachweislich durch ein defekt zurückgegebenes Gerät verursacht wurden. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für die mutwillige Zerstörung oder den Verlust der Mietsache.
Der Mieter tritt alle aus einem Schaden entstehenden Forderungen gegen dritte, insbesondere gegen eine Versicherung bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietsache an Eventis24 ab.

IX. Gerichtsstand
Gerichtsstand Aachen